Für eine Beantragung zur Kostenübernahme der Therapiemaßnahme durch die Krankenkasse schlagen wir unseren Klienten folgendes Vorgehen vor:
Für einen Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse braucht es eine Rezeptierung durch einen Facharzt (Psychiater, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut) oder ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ).
Auf dieser muss
Wenn Ihr Kind oder Sie selbst bereits bei einem analytischen Kinder- und Jugendlichen-Therapeuten / oder -Analytiker ist, kann auch dieser den Bedarf einer begleitenden körperbezogenen Therapie in Einzelintervention oder in der Gruppe empfehlen, die er selber nicht leisten kann. Auch dann kann die Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgen.
Für eine Einordnung unseres Angebotes nennen wir in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychiater, psychologische Psychotherapeuten die Ziffer GOP 861 für die Einzeltherapie und die Ziffer GOP 835 für die Beratungsgespräche mit den Eltern / Erziehungsberechtigten.